Um einen vierstelligen Geldbetrag ist ein Prignitzer im Zusammenhang mit einer Hotelbuchung im Ausland betrogen worden. Über ein Buchungsportal hatte er das Zimmer bestellt und bezahlt, nun bekam er vermeintlich von dem Hotel eine E-Mail, in der er zur Zahlung des Betrages aufgefordert wurde. Dazu folgte er einem Link in der der Buchungsbestätigung sehr ähnlichen Mail und wies die geforderte Bezahlung an. Als der Button "Zurück zur Website" nicht funktionierte, wurde er misstrauisch und stelle fest, dass die E-Mailadresse in der E-Mail nicht mit der offiziellen Adresse des Hotels übereinstimmte. Bei einer Recherche stellte sich außerdem heraus, dass die genutzte Zahlungsplattform als unseriös und gefährlich gilt. Auf direkte Nachfrage beim Hotel wurde ihm zudem bestätigt, dass die ursprüngliche Zahlung über das Buchungsportal bereits vollständig eingegangen ist und vom Hotel keine Zahlungsaufforderung veranlasst wurde. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Betruges.
Falsche Zahlungsaufforderung
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 20.05.2026
Verantwortlich:
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