Eine 41-Jährige befuhr gestern gegen 12.50 Uhr mit einem Pkw Seat die vorfahrtsberechtigte Steinstraße in Richtung Seedamm. Auf Höhe der Kommissionsstraße ging sie irrtümlich davon aus, dass hier die Vorfahrtsregelung "Rechts-vor-Links" gilt. Sie bremste und hielt. Eine dahinterfahrende 18-jährige Fahrerin eines Pkw VW bemerkte das zu spät und kam auch aufgrund von Starkregen nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und fuhr auf den Seat auf. Der VW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die 18-Jährige erlitt einen Schock und wurde ambulant vor Ort in einem Rettungswagen behandelt. Der entstandene Sachschaden wird mit etwa 3.000 Euro beziffert.
Falsche Vorfahrtsregel vermutet
- Kategorie
- Verkehrsunfall
- Datum
- 30.06.2017
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