Bei einer Fischereikontrolle durch die Wasserschutzpolizei an der Elbe am gestrigen Nachmittag wurde ein 62-jähriger deutscher Angler angetroffen, welcher alle notwendigen Papiere für ein DAV Gewässer vorlegen konnte. Für den Gewässerabschnitt, an dem die Kontrolle stattfand, besitzt der DAV aber nicht die Fischereirechte. Somit war auch der 62-Jährige nicht berechtigt, dort zu angeln. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Fischwilderei aufgenommen.
Falsche Stelle
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 23.04.2019
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