Im Rahmen der Streifentätigkeit ist den Polizeibeamten aus Rathenow ein Auto mit einem Anhänger aufgefallen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle kam zum Vorschein, dass der männliche Autofahrer zwar über einen Führerschein, nicht aber über die erforderliche Fahrerlaubnisklasse für das Ziehen des Anhängers verfügt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den 22-jährigen Autofahrer erwartet ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Fahrzeugkombination ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Montag, 25.09.2023, 13:07 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 26.09.2023
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