Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit kontrollierte die Besatzung eines Funkwagens einen VW. Bei einem dann folgenden Gespräch nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 46-jährigen Fahrzeugführers wahr. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Der Fahrzeugführer pustete einen Wert über 0,6 Promille. Dies hatte einen weiteren, gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest zur Folge, der den Wert bestätigte. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und die Ordnungswidrigkeit angezeigt. Der Vorgang wurde schließlich an die Bußgeldstelle abgegeben.
Mittwoch, 26.11.2025, 00:20 Uhr