Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte einen 13-Jährigen fest, der mit einem nicht zulassungsfähigen Hoverboard im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs war. Dem Jungen wurde die Weiterfahrt untersagt. Im Anschluss wurde er an seine Erziehungsberechtigten übergeben.
Fahrt mit nicht zulassungsfähigem Hoverboard beendet
Sonntag, 12.07.2026, 17:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Gefahren
- Straßenverkehr
- Datum
- 13.07.2026
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