Am Freitagabend kontrollierten Polizeibeamte einen 43-jährigen Fahrradfahrer, der zuvor durch ein verkehrsrelevantes Verhalten aufgefallen war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann deutlich alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,71 Promille. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet, und die erforderlichen Maßnahmen zur Beweissicherung wurden durchgeführt.
Doch damit nicht genug. Im Rahmen der Identitätsfeststellung stellten die Beamten fest, dass gegen den 43-Jährigen ein offener Haftbefehl vorlag. Die Möglichkeit, die Haft durch Zahlung der geforderten Geldsumme abzuwenden, konnte der Mann nicht wahrnehmen. Er wurde daher in Gewahrsam genommen und im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um die verhängte Strafe anzutreten.
Freitag, 01.08.2025, 19:38 Uhr