Dass auch Fahrradfahrer bei erheblichem Alkoholkonsum mit dem Gesetz in Konflikt kommen können, musste am Mittwochabend ein 66-Jähriger in der Luckenwalder Straße feststellen.
Er war von Polizisten auf Grund seiner unsicheren Fahrweise gestoppt worden und der Atemalkoholtest wies mit 2,48 Promille einen Wert aus, der strafrechtlich relevant ist. Zur Beweissicherung im Ermittlungsverfahren wurde die Blutprobe veranlasst.