Durch die Landespolizei Sachsen-Anhalt wurde am Sonntagabend ein Kleintransporter mit auffälliger Fahrweise gemeldet. Das Fahrzeug konnte auf der Bundsautobahn 2 festgestellt und an der Anschlussstelle Lehnin gestoppt werden. Bei der Kontrolle des Fahrers gab es keine Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln oder Alkohol. Allerdings wurde bei der Überprüfung der Personalien des 33-jährigen Mannes bekannt, dass dieser einen offenen Strafvollstreckungsbefahl wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit hat. Der Mann konnte die geforderte Summe vor Ort begleichen und anschließend seinen Weg fortsetzen.
Fahrer eines Kleintransporters mit Haftbefehl
Sonntag, 21.12.2025, 21:46 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehr
- Datum
- 22.12.2025
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