Rathenower Polizeibeamte führten am Montagmittag eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle bei dem Fahrer eines PKW durch. Ein im Zuge dessen wurde ein Atemalkoholvortest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von einem Promille. Der Mann hatte zuvor keine auffällige Fahrweise, weshalb er „nur“ zur Durchführung eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests ins Polizeirevier Rathenow gebracht werden musste. Dort bestätigte sich der Wert, blieb jedoch knapp unter der absoluten und strafbewährten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille, so dass dem 45-jährige Betroffene anschließend nur die Weiterfahrt bis zur Ausnüchterung untersagt werden musste. Die Polizeibeamten leiteten dennoch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige ein.
Fahren unter Einfluss von Alkohol
Montag, 20.01.2025, 12:50 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 21.01.2025
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