Eine 32 Jahre alte Fahrradfahrerin viel den kontrollierenden Beamten auf, weil sie an ihrem Rad kein Licht eingeschaltet hatte. Daraufhin wurde sie kontrolliert. Hierbei wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Vortest ergab einen Wert von 2,16 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige gefertigt.
Nach Beendigung der Maßnahme wurde die Frau aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.
Fahren unter dem Einfluss von Alkohol mit Fahrrad
Freitag, 21.06.2024, 02:07 Uhr
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