Auf Streife stellten Polizisten in der Nacht von Donnerstag zu Freitag den Fahrer eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges fest. Im Rahmen der Kontrolle wurde beim 66-jährigen Fahrzeugführer ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von 1,75 Promille ergab. Weiterhin wurde bekannt, dass das Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreicht, wofür der Fahrzeugführer jedoch keine entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Eine Anzeige wurde gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.
Fahren unter Alkoholeinfluss
Freitag, 02.10.2026, 00:50 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Gefahren
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 02.10.2026
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