Ein 61-jähriger Fahrzeugführer fuhr nach der Arbeit in Schlangenlinien nach Hause. Durch einen Bürgerhinweis wurde der Polizei ein Fahrzeug auf der B2 gemeldet, welches die Fahrspur im vollen Umfang ausnutzte. Als die Polizeibeamten den Autofahrer antrafen, hatte er bereits seinen PKW auf den Stellplatz seines Grundstücks abgestellt und sein Haus betreten. An der Hauseingangstür wurde mit dem Fahrzeugführer eine Kontrolle durchgeführt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,89 Promille. Aufgrund dieses Ergebnisses ordnete die Polizei eine Blutprobenentnahme an, die durch einen Arzt durchgeführt wurde. Der Fahrer muss erst einmal seine Unternehmungen zu Fuß erledigen, da ihm der Führerschein vorläufig entzogen wurde. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren unter Alkohol eingeleitet.
Fahren unter Alkoholeinfluss
Freitag, 13.03.2026, 22:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Straßenverkehr
- Datum
- 13.03.2026
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