Im Rahmen einer verdachtsabhängigen Verkehrskontrolle wurde eine 44-jährige deutsche Fahrerin eines auffällig fahrenden PKW VW festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab zunächst einen Wert von 0,72 Promille. Ein im Anschluss durchgeführter, gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest (ohne Blutprobe) ergab einen Wert von 0,35 mg/l, was den zuvor gemessenen Wert in Promille bestätigte. Die Weiterfahrt wurde einige Stunden untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Fahren unter Alkoholeinfluss
Freitag, 21.02.2025, 23:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 23.02.2025
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