Am Samstag kontrollierten Polizeibeamte gegen 12:40 Uhr einen PKW Renault, der von einem volljährigen Fahrer geführt wurde. Im Zuge der Kontrolle war bei diesem, unverkennbar Alkoholgeruch in der Atemluft feststellbar. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit. Ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt, ein Monat Fahrverbot und einer Geldbuße von 500 Euro stehen im Raum. Die Bußgeldstelle hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
Fahren unter Alkoholeinfluss
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 21.11.2022
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