Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten einen PKW Renault fahrend im Fließverkehr fest. In der anschließenden Kontrolle konnte Alkoholgeruch in der Atemluft des 41-jährigen Fahrzeugführers festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,28 Promille.
Des Weiteren ergab eine Abfrage im polizeilichen Auskunftssystem, dass der PKW seit dem September 2024 keinen Versicherungsschutz besitzt. Einen Nachweis konnte der Beschuldigte nicht vorlegen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.