Am Montagnachmittag konnte der Beschuldigte durch Einsatzkräfte auf seinem E- Roller fahrend im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt werden. Hierbei führte er den E-Roller ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen und somit ohne den notwendigen Versicherungsschutz. Dem Beschuldigten wurde durch die Beamten die Weiterfahrt untersagt und das Strafverfahren eingeleitet.
Fahren ohne Versicherungsschutz
Montag, 18.09.2023, 15:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Gefahren
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 19.09.2023
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