Am Sonntagvormittag kontrollierten Polizeibeamte ein Auto.
Der deutsche Fahrzeugführer legte im Rahmen der Kontrolle ein ausländischer Führerschein vor.
Nach Überprüfung der Personalien und des Dokuments wurde bekannt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein darf und dies ebenfalls für ausländische Führerscheine gilt.
Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt.
24.11.2024, 11:00 Uhr