Eine 52-jährige Autofahrerin wurde von Beamten der Autobahnpolizei an der BAB 115, Abfahrt Saarmund kontrolliert. Hierbei wurden die Daten der Fahrerin mit dem polizeilichen Auskunftssystem abgeglichen und festgestellt, dass die Fahrerlaubnis der Fahrerin seit 2008 gelöscht war und sie seitdem kein Kraftfahrzeug mehr fahren durfte. Den vorgezeigten und auf sie ausgestellten Führerschein, welchen sie nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nie abgegeben hatte, stellten die Beamten sicher und untersagten die Weiterfahrt. Eine Strafanzeige wurde aufgenommen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Freitag, 25.09.2026, 20:10 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 27.09.2026
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