Während einer Verkehrskontrolle wurde ein Fahrzeugführer auf seine Fahreignung geprüft. Er legte einen ausländischen Führerschein vor. Was er nicht wusste ist, dass die ausländische Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis umgewandelt werden muss, sobald man länger als sechs Monate einen festen Wohnsitz in der EU hat. Somit fuhr er ohne gültige Fahrerlaubnis und es wurde eine Verkehrsvergehensanzeige aufgenommen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Freitag, 29.05.2026, 10:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 31.05.2026
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