Im Verlauf einer Verkehrsunfallaufnahme stellten Polizeibeamte fest, dass ein Unfallbeteiligter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er konnte zwar eine ausländische Fahrerlaubnis vorlegen, diese war jedoch seit vier Jahren abgelaufen. Gegen den Fahrer wurde eine Anzeige gefertigt. Da er nicht mit seinem eigenen Fahrzeug unterwegs war, erwartet den Halter des genutzten Autos ebenfalls Post von der Kriminalpolizei.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Mittwoch, 19.11.2025, 08:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 20.11.2025
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