Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde der 40-jährige Fahrer eines Mercedes Sprinters kontrolliert. Er legte den Beamten einen tschechischen Führerschein vor. Eine Abfrage im polizeilichen Auskunftssystem ergab, das ihm jedoch die Fahrerlaubnis bereits vor einiger Zeit entzogen wurde. Er darf demzufolge in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr führen. Nach entsprechender Belehrung äußerte er, den tschechischen Führerschein im Internet erworben zu haben. Im weiteren Verlauf wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und Ermittlungen eingeleitet