Am Dienstagmittag wurde ein 17-jähriger Kleinkraftradfahrer (Roller) im Bereich der Straße Zum Freibad angehalten und kontrolliert, da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Gegen den Fahrer wurde eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis i.V.m. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.
Dienstag, den 07.05.2019, gg. 12:30 Uhr