Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten Beamte des Brandenburger Polizeirevier ein Fahrzeug mit Brandenburger Kennzeichen im fließenden Verkehr fest. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte der Fahrzeugführer Auffälligkeiten, die den Verdacht begründeten, dass er unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Ein Drogenschnelltest verweigerte der Fahrer zwar, jedoch waren die Anzeichen so eindeutig, dass eine Blutprobe als Nachweis angeordnet wurde. Zudem wurde aus dem polizeilichen Informationssystem bekannt, dass gegen den Beschuldigten eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt. Der Führerschein wurde vor Ort beschlagnahmt und die Blutprobe durch einen Arzt entnommen und der Beschuldigte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber unter Drogen
Montag, 13.06.2022, 21:32 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 14.06.2022
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