In der Nacht von Sonntag zu Montag führte eine Streifenbesatzung eine Verkehrskontrolle bei einer Person durch. An seinem E-Roller befand sich kein Versicherungskennzeichen. Weiterhin äußerte der Beschuldigte, dass sein Roller bis zu 60 km/h erreicht und er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die entsprechenden Anzeigen gefertigt.