Durch die Beamten der Wasserschutzpolizei Potsdam wurde ein junges Mädchen fahrend auf einem Wassermotorrad festgestellt.
Bei der durchgeführten Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das Mädchen das erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht hat. Das Führen eines Sportmotorbootes (ab 15 PS) ist auf der Bundeswasserstraße erst ab 16 Jahren, mit einem Sportbootführerschein, erlaubt.
Gegen den Eigner des Wassermotorrades wird eine Anzeige gefertigt, da es nicht zulässig ist, eine Person, welche nicht die Voraussetzungen für das Führen eines Sportmotorbootes hat, selbständig fahren zu lassen.
Freitag, 11.08.2023, 17:25 Uhr