Am Samstag in der Mittagszeit hatte ein 27-jähriger direkt vor den Augen eines Geschädigten dessen Fahrrad entwendet und flüchtete. Durch die eingesetzten Beamten wurde der Fahrraddieb kurze Zeit später in Finsterwalde gestellt und
das Rad konnte an den Geschädigten zurückgegeben werden.
Da der Täter auch noch illegale Betäubungsmittel bei sich hatte, muss er zusätzlich zur Diebstahlsanzeige mit einem Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz rechnen. Zu guter Letzt stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe vorlag. Er wurde unmittelbar in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt überstellt.