Im Zuge eines Bedrohungssachverhaltes konnte bei der Geschädigten starker Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Durch unabhängige Zeugen wurde bestätigt, dass die Geschädigte kurz zuvor einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum geführt hatte. Durch die Geschädigte wurde ein Atemalkoholtest vor Ort abgelehnt. Da der Anfangsverdacht einer Straftat jedoch gegeben war, ordneten die handelnden Beamten eine Blutprobenentnahme an. Zur Durchführung der Blutprobenentnahme wurde die nun als Beschuldigte geführte in die Polizeiinspektion nach Potsdam verbracht. Nach der Sicherung der Blutprobe für das weitere Verfahren wurde die Beschuldigte vor Ort entlassen.
Erst Geschädigte, dann Beschuldigte
Sonntag, 23.07.2023, 00:50 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Alkohol
- Gewalt
- Straftaten
- Datum
- 23.07.2023
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