Ergebnis einer Verkehrskontrolle

BAB 11

Barnim

Kategorie
Verkehr
Tags
Straftaten
Datum
22.03.2023

Am Nachmittag des 21.03.2023 besahen sich Polizisten einen Mazda 6 und dessen Insassen einmal etwas näher. Sie hatten das Gefährt an der Anschlussstelle Chorin aus dem Verkehr gezogen und damit einen guten „Riecher“ bewiesen. Der 31-jährige Fahrzeugführer besaß nämlich gar keine Fahrerlaubnis. Zudem erhärtete ein Drogenvortest den Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könne. Sein 34 Jahre alter Beifahrer stand demnach ebenfalls unter Drogeneinfluss. So blieb das Auto stehen und die Autoschlüssel wurden zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Der Fahrer musste zudem eine Blutprobe lassen.

Da sich im Fahrzeuginneren auch noch zwei mutmaßliche Softairwaffen samt dazugehörigen Stahlkügelchen sowie eine Axt und ein Reizstoffsprühgerät fanden, kommt zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz nun noch der Verstoß gegen das Waffengesetz hinzu.

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