Enkeltrickbetrüger haben keinen Erfolg

Dienstag, 19. Mai 2020, 13:00 Uhr

Amt Wiesenburg/Groß Kreutz

Potsdam-Mittelmark

Kategorie
Kriminalität
Datum
20.05.2020

Am Dienstagnachmittag meldeten sich mehrere Bürger bei der Polizei der Inspektion Brandenburg.

Alle bekamen Anrufe von angeblichen Verwandten, in denen sie jeweils eine Unfallsituation schilderten, und nun dringend Geld benötigen würden, um die Notsituation beenden zu können. Eine Anruferin gab sich sogar als Tochter aus. In diesem Telefonat suggerierte diese ihrer angeblichen Mutter (85) sogar, dass sie bei einem Verkehrsunfall jemanden totgefahren habe und nur gegen die Zahlung einer hohen Geldsumme eine Untersuchungshaft vermeiden könne. In allen gemeldeten Fällen blieb es jedoch bei den Anrufen. Es entstand kein Schaden, weil alle Angerufenen den Trick durchschauten und genau richtig handelten. Sie legten sofort auf oder informierten ihre richtigen Angehörigen, bevor es zur Vollendung des Trickbetruges kam.

Leider ist das so nicht immer der Fall. Seien Sie also extrem wachsam! Nutzen Sie die Präventions- und Beratungsangebote der Polizei Brandenburg zu diesem und anderen Themen.

 

Die Polizei rät, sich niemals auf solche dubiosen Geldforderungen, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer einzulassen.

Betroffene, die einen solchen Anruf erhalten, sollten niemals den Namen ihres Verwandten mitteilen. Häufig erfragen die Betrüger ihre Opfer am Telefon: „ja, erkennst du mich nicht“? Die Geschädigten nennen dann häufig den Namen eines Verwandten, damit geben sie den Betrügern eine Vorlage.

Im Zweifelsfall immer die Polizei informieren.

Weiterhin sollten auch die Mitarbeiter von Bank- und Kreditinstituten sensibilisiert sein, sich zu erkundigen, wenn ältere Bürger eine ungewöhnlich hohe Summe von ihrem Konto abheben wollen.

Auch jüngere Bürger sollen das Phänomen kennen und so auch etwas dazu sagen können, wenn Verwandte bei ihnen nachfragen und sich einen Rat holen wollen. Es kam in der Vergangenheit vor, dass Senioren aus Scham nicht bei der Polizei anriefen, sondern Rat in der Familie suchten.

 

Hier noch ein paar Verhaltensweisen im Überblick:

  • lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis
  • lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
  • rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!
  • notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers
  • bevor Sie jemanden ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle
  • übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER POLIZEI!
  • Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei.

Sie erreichen sie unter der Nummer 110

  • schließen sie die Wohnungstür immer ab
  • verwenden sie Sperrriegel-kette
  • benutzen sie den Türspione
  • schließen sie keine Verträge an der Haustür ab

Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei.  

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