Streifenbeamte stellten im Bereich der Brandenburger Neustadt eine 17-jährige Rollerfahrerin fest. An dem als Elektrokleinstfahrzeug zu bezeichnenden Fahrzeug war kein Versicherungskennzeichen zu erkennen. Bei der anschließenden Kontrolle konnte die Fahrerin keine Versicherung nachweisen und musste den weiteren Weg zu Fuß zurück legen. Ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.
Elektroroller ohne Versicherung
Samstag, 20.04.2024 gg. 15.00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 21.04.2024
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