Eine aufmerksame Bürgerin teilte der Polizei mit, dass eine weibliche und offenbar alkoholisierte Person gerade im Begriff sei, mit einem PKW loszufahren. Entsandte Polizeibeamte trafen die weibliche Person an, bevor sie losfahren konnte. Allerdings teilten Zeugen mit, dass die Frau bereits im Vorfeld gefahren sei und eine Laterne dabei touchiert hatte. Sie war also augenscheinlich nicht mehr in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen. Diese Annahme wurde mit einem ermittelten Atemalkoholwert von 2,26 Promille erhärtet. Die Rechtsfolgen daraus waren die Einleitung eines Strafverfahrens, eine Blutprobenentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins. Erschwerend dürfte werden, dass die Blutprobenentnahme unter Zwang durchgeführt werden musste, weil sich die Beschuldigte renitent und widerständig zeigte und die eingesetzten Beamten ohne Unterlass in einem nicht zitierfähigen Ausmaß beleidigte.
Eine unhöfliche, betrunkene Fahrzeugführerin
Freitag, 23.02.2024, 19:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 25.02.2024
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