Am frühen Morgen des 01.11.2019 hielten Polizisten im Liebenwalder Weg im Ortsteil Basdorf einen LKW VW mit Barnimer Kennzeichen zu einer Kontrolle an.
Dessen 41-jähriger Fahrer konnte keinen Führerschein vorweisen. Eine Überprüfung in polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass er gar keine Fahrerlaubnis sein Eigen nennen konnte. Weiterhin stellte sich heraus, dass er von den Berliner und Traunsteiner Staatsanwaltschaften bereits mit Haftbefehlen belegt war. Beide Male war verfügt, dass die Haft gegen Zahlung einer alternativen Geldstrafe abgewendet werden könne. Da der Delinquent die jeweiligen Summen jedoch erst einmal nicht aufbringen konnte, klickten die Handfesseln und er fand sich im polizeilichen Gewahrsam wieder. Letztlich kamen die Summen in der Folgezeit doch noch zusammen, so dass der Mann den Gewahrsam später wieder verlassen konnte.
Doch hatten die Beamten im Zuge der Durchsuchung bei ihm auch noch betäubungsmittelähnliche Substanzen gefunden. Das wird ihm ein neues Ermittlungsverfahren einbringen. Die Vorwürfe lauten auf Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel.