Der Inhaber eines Geschäftes meldete einen Einbruchsdiebstahl. Der Tatverdächtige verschaffte sich unberechtigt Zutritt zu dem Grundstück der Firma. Von dort entwendete er mehrere Warenartikel. Der Tatverdächtige konnte aufgrund von Beweismitteln vor Ort identifiziert werden. Im Nahbereich konnten die Beamten anschließend das Diebesgut auffinden und dieses dem Geschädigten aushändigen. Eine Strafanzeige wurde gefertigt. Die Kriminalpolizei übernahm die weiteren Ermittlungen.
Einbruch in gewerbliche Einrichtung
Sonntag, 09.06.2024 20:25 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 10.06.2024
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