Zeugen riefen in den Vormittagsstunden des 06.07.2026 die Polizei, nachdem zwei Personen im Stadtpark wahrnehmbar Musik mit mutmaßlich volksverhetzenden Inhalten abspielten und zum Teil die Texte mitsangen.
Beamte der Polizeiinspektion Uckermark stellten die Identität der Tatverdächtigen fest und registrierten dabei, dass einer der Beschuldigten auch ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation als Tätowierung auf der Haut trug. Die Beamten dokumentierten ihre Feststellungen, stellten das Mobiltelefon, mit dem die Musik abgespielt wurde, sicher, nahmen eine Anzeige auf und informierten die Beschuldigten über drohende Konsequenzen.