E-Scooter zu schnell

Lauchhammer

Oberspreewald-Lausitz

Kategorie
Verkehr
Tags
Straftaten
Straßenverkehr
Datum
17.06.2026

Am Dienstagnachmittag stellten Beamte des Streifendienstes einen fahrenden E-Scooter fest, welcher mit über 40 km/h fuhr. Zulässig ist jedoch lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Gegen den Fahrer wurde Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. Zudem wurde der E-Scooter sichergestellt, da dieser so in Deutschland nicht auf der öffentlichen Straße bewegt werden darf.

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