Am Dienstagnachmittag stellten Beamte des Streifendienstes einen fahrenden E-Scooter fest, welcher mit über 40 km/h fuhr. Zulässig ist jedoch lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Gegen den Fahrer wurde Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. Zudem wurde der E-Scooter sichergestellt, da dieser so in Deutschland nicht auf der öffentlichen Straße bewegt werden darf.
E-Scooter zu schnell
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 17.06.2026
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