Durch zwei Polizeibeamte wurde eine Frau auf einem E-Scooter ohne Versicherungsplakette festgestellt. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde dann weiterhin bekannt, dass der Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Vor Ort war eine weitere Frau, die angab, dass es sich bei dem Roller um ihr Eigentum handelt. Gegen beide Personen wurde eine Strafanzeige aufgenommen, wegen des Fahrens und wegen des Fahrenlassens ohne Haftpflichtversicherung. Der Roller wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei geführt.
E-Scooter ohne Versicherung
Sonntag, 18.05.2025, 14:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 19.05.2025
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