Beamte aus dem Revier Bad Belzig stellten einen E-Roller-Fahrer im öffentlichen Verkehrsraum fest und führten eine Verkehrskontrolle durch. Im Zuge der Kontrolle wurde bemerkt, dass ein bereits abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Der 18-jährige Fahrzeugführer konnte keinen aktuell gültigen Versicherungsschutz vorzeigen, sodass eine Verkehrsvergehensanzeige aufgenommen wurde. Dem 18-jährigen Rollerfahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.
Sonntag, 02.03.2025, 13:55 Uhr