Weil der 14-jährige Fahrer eines E-Rollers kein Kennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht hatte, welches er im Straßenverkehr führte, wurde gegen ihn eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.
Ein Erziehungsberechtigter wurde darüber informiert und dem Jugendlichen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Kriminalpolizei übernimmt die weitere Bearbeitung.
Sonntag, 23.04.2023, 16:56 Uhr