Am Mittwochabend kontrollierten Polizeibeamte einen E-Scooterfahrer in der Altnauer Straße. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges mussten die Beamten feststellen, dass der E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrieben werden kann. Da der 18-Jährige nicht den erforderlichen Führerschein beitzt, wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und die weitere Nutzung des Rollers untersagt.
In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass im deutschen Straßenverkehr lediglich E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine Betriebserlaubnis erhalten können.