E-Scooter mit 50 km/h

Calau

Oberspreewald-Lausitz

Kategorie
Verkehr
Tags
Straftaten
Datum
18.06.2026

Am Mittwochabend kontrollierten Polizeibeamte einen E-Scooterfahrer in der Altnauer Straße. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges mussten die Beamten feststellen, dass der E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrieben werden kann. Da der 18-Jährige nicht den erforderlichen Führerschein beitzt, wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und die weitere Nutzung des Rollers untersagt.

In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass im deutschen Straßenverkehr lediglich E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine Betriebserlaubnis erhalten können.

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