Im Rahmen der Streifentätigkeit konnten Polizeibeamte einen E-Scooter im Straßenverkehr mit einem blauen Versicherungskennzeichen feststellen. Bei einer im Anschluss durchgeführten Verkehrskontrolle konnte der 22-jährige Fahrzeugführer keinen gültigen Versicherungsschutz für seinen E-Scooter vorweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. An dieser Stelle weist die Polizei darauf hin, dass ab dem 01. März 2026 ausschließlich Versicherungskennzeichen in der Farbe Schwarz mit gültiger Versicherung für das Versicherungsjahr 2026 gültig sind.
E-Scooter Fahrt ohne gültigen Versicherungsschutz
Freitag, 13.03.2026, 06:45 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 15.03.2026
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