Bei einer durchgeführten Verkehrskontrolle wurde der Fahrer eines E-Scooters festgestellt. Eigenen Angaben nach stand er unter dem Einfluss mehrerer unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Substanzen.
Nach erfolgter Blutprobenentnahme bei dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Samstag, 05.04.2025, 00:00 Uhr