Am Freitagmorgen stoppten Polizeibeamte den 46-jährige Fahrer eines E-Rollers für eine Verkehrskontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass dieser mit einem bereits abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war und somit kein Versicherungsschutz für den E-Roller bestand. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Versicherungspflicht wurde eingeleitet.
E-Roller ohne Versicherungsschutz
Freitag, 16.01.2026, 08:45 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 16.01.2026
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