Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten die Beamten einen E-Roller ohne Versicherungskennzeichen im Fließverkehr fest. Während der folgenden Verkehrskontrolle wurde das Fahrzeug in den polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt. Diese Abfrage ergab, dass das Fahrzeug nicht mehr pflichtversichert ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Strafanzeige wurde gefertigt. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei geführt.
E-Roller ohne Versicherungskennzeichen
Donnerstag, 27.06.2024 21:37 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 28.06.2024
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