Montagabend kontrollierten Polizisten den Fahrer eines E-Rollers in der Rudolf-Breitscheid-Straße, da am E-Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Prüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer stellte sich heraus, dass der E-Roller keine Versicherung besitzt. Dem Jugendlichen wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet. Da der Fahrer minderjährig ist, wurden zudem dessen Eltern informiert.
E-Roller ohne Versicherung
Montag, 02.03.2026, 18:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 03.03.2026
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