Den Beamten fiel im Rahmen der Streifentätigkeit ein Mann auf einem E-Roller auf. An dem Fahrzeug war das Versicherungskennzeichen abgelaufen. Während der anschließenden Verkehrskontrolle konnten die Beamten ermitteln, dass das Fahrzeug keinen gültigen Versicherungsschutz besitzt.
Die Beamten nahmen eine Strafanzeige auf. Der Beschuldigte musste sein Fahrzeug nach Abschluss der Kontrolle schieben, da ihm die Weiterfahrt untersagt wurde.