Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit haben Polizeibeamte einen E-Roller im Straßenverkehr festgestellt. An dem Roller war kein Versicherungskennzeichen angebracht. Im Zuge der Verkehrskontrolle konnte der 37-jährige Roller-Fahrer keine gültige Versicherung nachweisen. Die Weiterfahrt mit dem nicht versicherten elektronischen Fahrzeug wurde untersagt und eine entsprechende Strafanzeige aufgenommen.
E-Roller ohne Haftpflichtversicherung
Samstag, 27.04.2024, 12:50 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 29.04.2024
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