E-Roller gestoppt

Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder)

Kategorie
Verkehr
Datum
27.09.2021

In der Markendorfer Straße kontrollierten Polizisten aus Frankfurt am Sonntagabend einen 44-Jährigen, der auf einem E-Roller unterwegs war. Am Fahrzeug gab es nichts zu beanstanden, jedoch hatte der Fahrer zu tief ins Glas geblickt. 0,65 Promille ergab ein durchgeführter Test, was dem Mann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige einbrachte.

 

Die Polizei informiert:

Vielen Nutzern ist nicht bekannt, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, die an den Fahrzeugführer in vielen Punkten die gleichen Ansprüche erheben wie beispielsweise an die Führer von PKW. Dies gilt zum Beispiel im Bereich der Fahrtauglichkeit. Bereits bei einer Alkoholisierung von 0,5 Promille begeht der Fahrer hier eine Ordnungswidrigkeit, die regelmäßig mit Bußgeldern von 500 Euro oder mehr geahndet wird. Ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille machen sich auch Fahrer von E-Scootern in jedem Fall strafbar, was auch Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben kann.

Auch wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem E-Scooter unterwegs ist, begeht in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit Minimum 500 Euro und mehreren Montane Fahrverbot zu Buche schlägt.

 

Deshalb rät die Polizei:

Infomieren Sie sich vor der Inbetriebnahme solcher Fahrzeuge über die geltenden rechtlichen Bestimmungen. Verstöße stellen unter Umständen Straftaten oder Ordungswidrigkeiten dar und können ernsthafte Konsequenzen für Betroffene haben. Als Orientierungshilfe können Sie sich auf dem Internetauftritt des Deutschen Verkehrssicherheitsrates belesen und dort auch Flyer zur Thematik E-Scooter herunterladen:

 

https://www.dvr.de/themen/e-scooter

 

Informationen zu diesem Themenkomplex können auch auf dem Onlineauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter:

 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

 

abgerufen werden. Auch hier finden Sie einen entsprechenden Flyer, der rechtliche Fragen klären kann, sowie den Link zur „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“, die die Rechtsgrundlage für den Betrieb solcher Fahrzeuge darstellt. Aber auch andere Informationen und FAQs sind dort zu finden.

Verantwortlich:

Polizeidirektion Ost
Pressestelle

Nuhnenstraße 40
15234 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 561-2020
pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de
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