Im Rahmen der Streife fiel den Beamten ein E-Roller Fahrer auf, der kein Versicherungskennzeichen angebracht hatte. Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht, da der 26-jährige Beschuldigte auch keinen Nachweis über einen gültigen Versicherungsschutz erbringen konnte. Daraufhin musste dieser seinen Roller den Rest des Weges schieben und ihn erwartet ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
E-Roller Fahrer ohne Versicherungsschutz
Samstag, 29.03.2025, 23:28 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 31.03.2025
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