Am Sonntagmittag stoppten Beamte des Brandenburger Polizeireviers einen E- Roller, der ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Schnell stellten dann fest, dass der Fahrzeugführer sich mehrerer Verstöße strafbar gemacht hat. Weil der Roller auf eine Maximalgeschwindigkeit von 35 km/h ausgelegt war, hätte der Besitzer eine Fahrerlaubnis vorlegen müssen, was er nicht konnte. Im Weiteren ergab eine Abfrage, dass das genutzte Gefährt durch ein anderes Bundesland zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Da nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, wie das Fahrzeug in seinen Besitz kam, wurde dieses sichergestellt. Die Kriminalpolizei führt die weitergehenden Ermittlungen zu diesem Fall.
E-Roller aus dem Verkehr gezogen
Sonntag, 24.07.2022, 12:23 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 25.07.2022
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